Keine digitalen Geräte, keine gültigen Ausweispapiere oder Schulden: Es gibt eine Vielzahl von Gründen, weshalb es wohnungslosen Menschen trotz ihres gesetzlichen Anspruchs auf ein Basiskonto nicht gelingt, ein Konto zu führen. Bisher hatten sie aber die Möglichkeit, sich das Bürgergeld in bar auszahlen zu lassen. Den Verrechnungsscheck konnten sie einzig bei der Postbank einlösen. Doch die stellt die sogenannte „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ zum 1. Januar 2026 ein.
„Die Digitalisierung im Bankgeschäft führt nicht nur zu sozialer Ausgrenzung. Sie kann für wohnungslose Menschen sogar bedeuten, dass ihr Überleben gefährdet ist“, sagt Marion Grünhage, Geschäftsführerin der Diakonie Wuppertal – Soziale Teilhabe. In Wuppertal könnte dies rund 100 Frauen und Männer betreffen, die in der Zentralen Beratungsstelle für wohnungs- und obdachlose Bürger*innen registriert sind. Dort haben derzeit rund 600 obdach- und wohnungslose Menschen ihre Adresse. Hinzu kommen etwa 150 bis 200 Frauen, die im Hopster-Fiala-Haus gemeldet sind.
Kommunale und bundespolitische Lösungen finden
„Wir sind häufig die ersten Ansprechpartner, wenn es Probleme mit den Behörden gibt oder Unterstützung benötigt wird“, erklärt Abteilungsleiter Klaus Krampitz. Der Sozialarbeiter befürchtet, dass viele der rund 100 Betroffenen, die auf die Auszahlung von Bargeld angewiesen sind, kurz vor Jahresende verzweifelt in der Beratungsstelle um Hilfe bitten werden, weil sie ohne einen Cent dastehen.
„Die Zeit drängt, damit wohnungslose Menschen nicht mitten im Winter und ausgerechnet in den Weihnachtsfeiertagen kein Geld mehr zur Verfügung haben, um sich wenigstens das Notwendigste wie Essen und eine warme Unterkunft leisten zu können“, sagt Geschäftsführerin Marion Grünhage. Stellen wie das Wuppertaler Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit müssten jetzt zügig eine Regelung finden, um weiterhin die Bargeldauszahlung veranlassen zu können.
Marion Grünhage mahnt aber auch schnelle politische Lösungen an, wie sie die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. bereits im Juni gefordert hat: einen rechtlich gesicherten Zugang zu existenzsichernden Leistungen auch ohne Konto sowie die verbindliche Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ein Basiskonto (§31 ZKG) für alle – unabhängig von Wohnsitz oder Bonität. Denn das Konto gibt es bisher nur auf der Basis einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Banken und Sparkassen. Es wird vielen obdachlosen Menschen verwehrt.
Text und Foto 
Sabine Damaschke